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Abfallentsorgungswegweiser

 
Allgemeines

 

Für den Landkreis Eichstätt gilt seit dem 01. Januar 1991 die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung). In dieser Satzung wurde entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes die Abfallentsorgung für die Kreisbürger neu geregelt. Oberster Grundsatz ist nunmehr die Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung. Um die Abfälle stofflich verwerten zu können, enthält die Abfallwirtschaftssatzung Vorschriften über die Trennung folgender Abfallarten:
Papier, Altmetall, Altglas, Altkleider, Styropor und Kunststofffolien.
Daneben ist in der Pflanzenabfallentsorgungssatzung der Stadt die getrennte Sammlung von pflanzlichen Abfällen vorgeschrieben.

 

Neben den Wertstoffen sind auch die schadstoffhaltigen Abfälle (Problemabfälle) getrennt zu entsorgen. Dazu zählen insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien, Leuchtstoffröhren, Säuren, Laugen und Salze sowie Arzneimittel.

 

Diese Zusammenstellung soll aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, die gängigsten Abfallarten einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

 

Soweit ein Stoff nicht einer Wertstoffgruppe zugeordnet werden kann, ist er in der Regel Restmüll.

 

Die Restmüll- und Papiertonnen werden von der Städtereinigung Sulo-Süd GmbH & Co. KG, Alemannenstraße 7, 85095 Denkendorf (Tel. (0 84 66) 95 14 90), entleert und zur Müllverwertungsanlage Ingolstadt-Mailing (Tel. (08 41) 3 78 – 22 oder -30) gebracht.

 

Die Pflanzentonnen und der "Gelbe Sack" werden von der Rudolf Ernst GmbH, Industriestraße 8, 91710 Gunzenhausen (Tel. 0 98 31/ 80 06-0), entleert.

 

Die Wertstoffiglus werden von der Container Service Schöpfel GmbH, Adalbert-Stifter-Weg 3 (Tel. 30 66) entleert.

 

Abfallentsorgungsgebühren

 

1. Landkreis

 

In den Abfallentsorgungsgebühren für Restmüll sind neben den Kosten für die Papierentsorgung auch die Kosten für die Sperrmüllabfuhr, Problemmüllsammlung, Wertstoffentsorgung (Glas, Metall) und die Wertstoffhöfe enthalten.

 

Die Gebühren für die Entsorgung von Restmüll betragen ab dem 01.01.2010 bei vierzehntägiger Leerung, wenn die Abfallbehälter vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden, für einen

 

jährlich                     monatlich     

  60 l Behälter                             93,60 €                           7,80 €      

 

120 l Behälter                           160,80 €                        13,40 €

240 l Behälter                           320,40 €                        26,70 €       

1100 l Behälter                      1.668,00 €                      139,00 €     

 

Wird der Behälter vom Anschlußpflichtigen zur Verfügung gestellt, so beträgt die Gebühr für einen

 

jährlich                     monatlich      

60 l Behälter                                 91,20 €                           7,60 €     

1100 l Behälter                        1.211,20 €                         267,60 €     
 
 

Die Gebühr für die Abfuhr eines Restmüllsackes (sie wird beim Kauf des Restmüllsackes bei der Stadt Eichstätt –Stadtkasse entrichtet) beträgt 2,60 €.

 

Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.


2. Stadt

 

Die Gebühren für die Entsorgung der pflanzlichen Abfälle betragen derzeit bei wöchentlicher Leerung für einen

 

jährlich                     monatlich  

35 l Behälter                                70,80 €                           5,90 €   

50 l Behälter                                86,40 €                           7,20 €   

80 l Behälter                               132,00 €                         11,00 €   

120 l Behälter                             172,80 €                         14,40 €   

240 l Behälter                             313,20 €                         26,10 €  

 

Die Behälter werden von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Behältermiete ist in den Gebühren enthalten. Die Gebühren für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die bei der Stadtgärtnerei angeliefert werden, betragen 9,00 € je Kubikmeter. Für Kleinmengen (unter einem Kubikmeter) beträgt die Pauschalgebühr 2,50 €.
 
Altfette
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49

 

Altglas
a) Behälterglas
b) Scheibenglas, Flach- und Gitterglas

Wertstoffhof, Gundekarstr. 49
Iglus an verschiedenen Standorten: siehe Wertstoffsammeleinrichtungen

 

Altholz
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49
Abgabe bei den halbjährlichen Sperrmüllsammlungen

 

Altkleider
In der Kleiderkammer des Caritasverbandes (Tel. 9 75 50), Weißenburger Str. 17, können guterhaltene und saubere Kleidungsstücke am Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr abgegeben werden. Daneben finden regelmäßig "Bündelsammlungen" durch Vereine und caritative Einrichtungen statt.
Behälter an verschiedenen Standorten: siehe Wertstoffsammeleinrichtungen

 

Altmetall (-Schrott)
Wertstoffhof, Gundekarstraße 49
Abgabe bei den halbjährlichen Sperrmüllsammlungen

 

Altmetall (Weißblech, Dosen u.a.)
Im Wertstoffhof, Gundekarstr. 49, steht neben einem Iglu noch ein Container für große Dosen.

Iglus an verschiedenen Standorten: siehe Wertstoffsammeleinrichtungen

 

Altöl
Gesetzliche Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen

 

Altpapier
Papiertonnen im Holsystem mit vierwöchentlicher Entleerung Daneben noch "Bündelsammlungen" durch Vereine

 

Aluminium
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49
Iglus für Metall an verschiedenen Standorten: siehe unten
Aluminiumfolien : "Gelber Sack"

 

Arzneimittel
Rückgabe bei den Apotheken
Abgabe bei den Problemmüllsammlungen
 
Autobatterien
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49 Abgabe bei den Problemmüllsammlungen

 

Autoreifen
Kostenpflichtige Entsorgung durch Kfz-Werkstätten und Reifenfirmen

 

Autowracks
Fa. Lang, Gaimersheim, Tel. (0 84 58) 15 53
Fa. Schrott, Pfraunfeld, Tel. (0 91 47) 9 49 50

 

Batterien
Rückgabe bei den Elektrogeschäften Wertstoffhof, Gundekarstr. 49 Batteriebehälter: Standorte siehe unten

 

Bauschutt
Die Bauschuttdeponie Blumenberg (Kinderdorfstraße) wird von der Schöpfel-Deponie GmbH, Tel. 30 66, betrieben und ist geöffnet in der Zeit vom 1. März bis 30. November von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr. Bei Bedarf wird die Deponie auch nachmittags geöffnet. Im Winter gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.

 

DSD
Vom DSD werden Verkaufsverpackungen erfasst, die mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet sind. Die Erfassung erfolgt teils über die Papiertonne, teils über Wertstoffcontainer, teils über den "Gelben Sack".

 

In die Papiertonne gehören:
Zeitungen, Zeitschriften, Papier, Pappe und Kartons

 

In die Wertstoffcontainer gehören:
Flaschen, Gläser und Weißblech

 

In den "Gelben Sack" gehören:
Kunststoffe, Verbundverpackungen und Aluminiumfolien

 

Elektrogeräte
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49 (siehe Aufstellung Wertstoffhof)

 

 

Elektronikschrott
Fa. Daum, Westenstr. 47, Tel. 54 55

 

 

Entrümpelungen/Haushaltsauflösungen
Fa. Ernst, Gunzenhausen, Tel. (0 98 31) 80 06 - 0
Fa. Container-Service Schöpfel, Adalbert-Stifter-Weg 3, Tel. 30 66
Fa. Daum, Westenstr. 47, Tel. 54 55

 

 

Gebrauchtgüterlager
Der Landkreis Eichstätt betreibt im "Wittig-Stadl", Buchtal 28, in Eichstätt ein Gebrauchtgüterlager (Tel. 36 14). Dort können noch gebrauchsfähige Güter, Möbel, Elektrogeräte usw. abgegeben werden.

 

Das Gebrauchtgüterlager hat folgende Öffnungszeiten:

 

Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr

 

Gelber Sack siehe DSD

 

Kork
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49

 

 

Kunststofffolien (Polyäthylen)
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49

 

 

Kunststoffe

Saubere Kunststoffbehälter aller Art wie z.B. Joghurt-, Quark- und Sahnebecher, Margarinebecher, Nudeltüten, Verpackungsbehälter für Putz-, Spül- oder Haarwaschmittel usw. können über den "Gelben Sack" entsorgt werden. Nicht dazu gehören Flaschen aus PVC- und PET-Material, Farbeimer, Kanister und Zahnpastatuben. Diese sind über den Restmüll zu entsorgen.

 

 

Leuchtstoffröhren und -lampen
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49

 

 

Pflanzliche Abfälle
1. Für pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen sind Behältnisse mit 35 l, 50 l, 80 l, 120 l und 240 l zugelassen, die wöchentlich am Mittwoch entleert werden.

 

2. Pflanzliche Abfälle aus Gärten (z.B. Baum- und Strauchschnitt, Mähgut, Laub usw.) können in der Stadtgärtnerei, Gundekarstr. 49, jeweils am Montag und Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr und Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr angeliefert werden.
 
Problemabfälle
Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll Ebenhausen-Werk, Tel. (0 84 53) 91 - 0
Abgabe bei den Problemmüllsammlungen

 

Problemabfälle sind:
Autobatterie, Batterien, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Farben, Fotochemikalien, Gifte, Holzschutzmittel, Klebestoffe, Lack, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Rostschutzmittel, Salze, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel

 

Restmüll
Abfälle, die nach der Satzung des Landkreises weder getrennt einzusammelnde Wertstoffe noch Problemabfälle sind.

 

Zugelassen sind Behältnisse mit 50 l, 120 l und 240 l, die vierzehntäglich und 1100 l Container, die wöchentlich, vierzehntäglich oder vierwöchentlich entleert werden.

 

 

Sperrmüll
Zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) finden Sperrmüllsammlungen statt, bei denen der Sperrmüll vor dem Haus abgeholt wird. Termine werden vom Landratsamt durch ein Flugblatt an alle Haushalte bekanntgegeben.

 

Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die wegen ihrer Größe - auch nach zumutbarer Zerkleinerung - nicht in die Restmüllbehältnisse passen.

 

Zum Sperrmüll zählen insbesondere:

Möbel, Fahrräder, Teppiche, Öfen (ohne Schamottsteine), Lampen, Spielsachen, Bodenbeläge, Kinderwagen, Wannen und Öltanks

 

Das Stückgewicht soll 50 kg nicht überschreiten.

 

Guterhaltene Möbel können in der Wertstoffsammelstelle des Landkreises im Wittigstadel, Buchtal 28, abgegeben werden.

 

Holz, Spanplatten (beschichtet oder unbeschichtet), Holzpaletten, Holzlatten, Bretter, Balken und Pfähle können in den Altholzcontainer im Wertstoffhof, Gundekarstr. 49, abgegeben werden.

 

 

Styropor (Füllchips und Formteile)
Wertstoffhof, Gundekarstr. 49

 

 

Tierkörper
Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen, Tel. (0 98 31) 90 44

 

 

Verkaufsverpackungen siehe DSD

 

 

Für Fragen stehen zur Verfügung:

 

STADT EICHSTÄTT
Marktplatz 11, Zimmer 107, Tel. 60 01 - 152

 

LANDRATSAMT EICHSTÄTT
Residenzplatz 1, Tel. 70 - 2 95 oder 70 - 3 42 

 

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